Riester-Rente

Die Förderung der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente erreicht 2006 ihre dritte Stufe: Künftig können drei statt bisher zwei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden; die staatliche Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro jährlich.

Auch die Kinderzulage steigt 2006 an: Von 92 auf 138 Euro pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind.

Im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs kann der Riester-Beitrag nun bis zu einer Höhe von 1.575 Euro steuerlich geltend gemacht werden – 525 Euro mehr als im Vorjahr.

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